Steuererklärung: Wie du im Studium Bares Geld sparst!
So ziemlich alle meiner Kommiliton*Innen wussten nicht, dass man sehr viel Geld am Ende des Steuerjahres von seinen Ausgaben einfach so zurück bekommen kann. Wir sprechen hier von mehreren Tausend Euros die ihnen entgangen sind. Dabei muss man einfach nur eine super simple Steuererklärung machen, um das Geld auf das Konto zu bekommen. Wie du bares Geld im Studium durch eine Steuererklärung sparst und dir das Geld holst erkläre ich dir Schritt für Schritt in diesem Artikel.
Wieso schreibe ich den Artikel?
Ich habe festgestellt, dass viel zu wenige Studierende wissen, dass es hier eine Menge Geld zu holen gibt. Viele wollen nichts davon wissen, weil sie nicht wissen wie es geht und keine Zeit dafür opfern wollen. Dabei ist es mit WISO Steuer kinderleicht eine Steuererklärung zu erstellen und die Ausgaben für das Studium steuerlich geltend zu machen. Ich kann nur immer wieder sagen:
"Hol dir dein Geld zurück! Mach deine Steuererklärung und fang am besten sofort damit an! Du wirst ungelogen tausende Euros während deines Studiums sparen."
Doch bevor wir uns anschauen wie das geht und dein Geld zurückholen, müssen wir erstmal ein paar grundlegende Dinge beachten. Dazu habe ich dir alle wichtigen Punkte zusammengestellt, damit du eine Übersicht hast, ob und wie du deine Steuern geltend machen kannst. Und los geht's!
Zunächst wirst du in deinem Studium viele →Ausgaben haben. Als Student*In oder Auszubildende*r kannst du die anfallenden Kosten entweder als Sonderausgaben (z.B. Bachelor / Erstausbildung) oder als Werbungskosten (z.B. Master / Zweitausbildung) geltend machen und so vom Staat zurück bezahlt bekommen.
In der Erstausbildung (z.B. Bachelor) kannst du deine Kosten für das Studium nicht vollumfänglich von der Steuer absetzen. Du kannst sie aber beim Finanzamt als Sonderausgaben bis zu maximal 6.000 € pro Kalenderjahr geltend machen. Dies geht allerdings nur, wenn du ein Einkommenssteuerpflichtiges Gehalt beziehst - also du über dem Grundfreibetrag von 10.347 € im Kalenderjahr verdienst.
Im Zweitstudium (Master) kannst du deine Kosten vollumfänglich von der Steuer absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle ob du nebenher arbeitest oder nicht. Da du keine Steuern auf dein Gehalt zahlst, aber Kosten für deine Ausbildung hast, werden diese Kosten noch nicht mit deinen zu zahlenden Steuern verrechnet. Dein Verlust wird in dem Fall vorgetragen, bis du über den Grundfreibetrag verdienst. Die Bezeichnung ist dann der Verlustvortrag. Erst wenn du über den Grundfreibetrag verdienst, werden deine Kosten mit deinen zu zahlenden Steuern verrechnet und der restliche Betrag wird dir auf dein Konto gezahlt.
Du bekommst die Steuern von deinen mit dem Studium oder der Ausbildung verbundenen Ausgaben zurück erstattet! Allerdings bekommst du nur Geld, wenn du auch Steuern zahlst. Wenn du nicht Berufstätig bist oder unter dem Grundfreibetrag von 10.347 € im Kalenderjahr verdienst, bist du nicht Einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du keine Steuern von deinem Einkommen an den Staat bezahlen musst und somit auch erstmal kein Geld vom Staat bekommst. Der Verlustvortrag ist hier dein Mittel zum Zweck! Da du durch deine Ausgaben für die Ausbildung einen Verlust anhäufst, kannst du eben diesen Verlust beim Finanzamt melden. Sobald du dann über den Grundfreibetrag kommst, z.B. weil du als Werkstudent*In zu viel verdienst oder du nach der Ausbildung Berufstätig wirst, wird der angezeigte Verlust mit deinem Jahresgehalt verrechnet und die zu viel gezahlten Steuern bekommst du auf dein Konto zurückbezahlt. Somit ist der Verlustvortrag abgegolten und der Staat schuldet dir kein Geld mehr.
Wie viel Geld man zurück bekommt, hängt von vielen individuellen Faktoren von dir ab und ich kann dir daher keinen Pauschalen Betrag nennen. Ich habe dir aber mal dieses Rechenbeispiel verfasst, damit du transparent nachvollziehen kannst, wie sich die Beträge zusammen setzen.
33.000 € kostet ein 3 jähriges Masterstudium im Jahr 2016.1 - Tendenz steigend. Laut der aktuellen Sozialerhebung 2016 der Studentenwerke, haben Studierende im Durchschnitt 918 € / Monat Lebenshaltungskosten.
Gehen wir mal davon aus, dass 40% der 33.000 € →Kosten für das Studium sind. Das heißt, die absetzbaren Kosten belaufen sich auf rund 13.200 €. Wenn du jetzt nach dem Studium mit einem Einstiegsgehalt von 40.000 € / Kalenderjahr einsteigst, können wir folgende Rechnung machen:
Du hast für dein Studium 13.200 € ausgegeben und als Verlustvortrag beim Finanzamt gemeldet. Jetzt fängst du Anfang des Jahres an zu Arbeiten und verdienst dabei 40.000 € pro Kalenderjahr. Nach einem Jahr machst du deine Steuererklärung und gibst dort den Verlustvortrag an. Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um deine vorgetragenen Ausgaben. Dein zu versteuerndes Einkommen ist also 26.800 €. Nehmen wir nun einen Steuersatz von 30% an, dann hast du 5.160 € zu viele Steuern bezahlt, welche dir das Finanzamt auf dein Konto zurück überweist. Die Rechnung dazu wäre 13.200 € - (31.000 € * 0,3) = 5.160 €.
Studierende erhalten im Schnitt 5.160 € für die Ausgaben ihres Masters zurück. Hierbei haben wir lediglich einen Durchschnitt der Kosten auf ein 3 Jährigen Master berechnet, was ein realistisches Szenario ist, da die meisten Student*Innen ihren Master nicht in der Regelstudienzeit absolvieren. Bei kostenintensiveren Studiengängen, wie z.B. das Medizin oder Architekturstudium, kann der Betrag auch deutlich höher ausfallen. Es lohnt sich also alle Male. Hol dir jetzt die Studienkosten zurück!
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Bei der Rechnung des Verlustvortrags ist zu beachten, wann du die berufliche Tätigkeit im Jahr beginnst!
Wenn du nämlich im Steuerjahr unter dem Grundfreibetrag verdient hast, wird sich das negativ auf die Rückzahlung auswirken. Denn bei einem Jahresgehalt von 40.000 € hättest du grade mal 10.000 € von Oktober bis Dezember verdient. Zieht man davon noch den Arbeitnehmerpauschbetrag oder nachweisbare Werbungskosten von beispielhaft 1.000 € ab, bleiben nur noch 9.000 € des zu versteuernden Einkommens. Ziehst du nun den Verlustvortrag von 13.200 € von der Summe deiner Einkünfte ab, würden -4.200 € übrig bleiben. Damit bist du unter dem Grundfreibetrag und musst dementsprechend keine Steuern auf dein Einkommen bezahlen und der Verlustvortrag wäre ohne steuerliche Auswirkungen abgegolten. Das bedeutet, das du bei einem Jahreseinkommen von 40.000 € deine Tätigkeit spätestens ab August aufnehmen solltest, um die Steuererstattung ausgezahlt zu bekommen.
Hier kommen einige Sachen zusammen. Ich habe dir einige wichtige Ausgaben in folgender Liste zusammengefasst.
Literatur |
Arbeitsmaterial |
Laptop / Rechner / Rechnerteile / Tablet |
Bildschirm / Tastatur / Maus |
Studiengebühren |
Telefon / Internetkosten |
Umzugs Pauschale |
Arbeitszimmer / Atelier |
Fahrtkosten |
Auslandssemester |
Übernachtungspauschalen (Exkursionen und Auslandssemester) |
Bewerbungskosten |
Kontoführungskosten |
Spenden |
Miete (Bei Zweitwohnsitz) |
In erster Linie lohnt es sich für alle Studierende und Auszubildende eine Steuererklärung in der Erst- und Zweitausbildung zu machen. Denn die Verluste, die durch die Ausbildung entstehen, addieren sich bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum überschreiten des Grundfreibetrags durch Einnahmen auf. Das hat immer zur Folge, dass die Steuerlast eures ersten Einkommens über der Grundfreibetragsgrenze deutlich reduziert wird und ihr die zu viel gezahlten Steuern wieder auf euer Konto bezahlt bekommt.
Die Steuererklärung lohnt sich besonders für Auszubildende und Studierende, wenn sie eine kostenintensive Ausbildung absolvieren wie z.B. im Medizin- und Architekturstudium. Auch Auszubildende und Studierende die oft auf Exkursionen fahren oder ein Auslandssemester machen, können im besonderen Maße von einer Steuererklärung profitieren und bares Geld im Studium durch die Steuererklärung sparen.
Du kannst die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend vom aktuellen Steuerjahr nachreichen. Das bedeutet, dass du bis Ende 2022 die Steuererklärung von 2018 einreichen kannst. Das kommt dir zugute, wenn du bereits mit Studieren angefangen hast, aber noch keine Steuererklärungen eingereicht hast. Wenn du bereits Steuererklärungen eingereicht hast, darfst du nicht noch eine für das Jahr einreichen.
Es gibt verschiedene Wege eine Steuererklärung zu machen. Der einfachste Weg ist über eine Steuersoftware wie z.B. WISO Steuer. Bei WISO Steuer wirst du in jedem Schritt mit Videos und Quick Tipps unterstützt. Außerdem kannst du Belege und Rechnungen über die WISO App abfotografieren und direkt in deiner Steuererklärung hinterlegen. So hast du alle wichtigen Dokumente beisammen und das Rechnungen Sammeln wird zum Kinderspiel. Für wenig Geld kannst du dir WISO Steuer im Abo oder als Einzelkauf holen und dir durch die angebotenen Funktionen einen Teile der Arbeit von der Software machen lassen. So kannst du neben Zeit auch bares Geld im Studium durch die Steuererklärung sparen Ich mache meine Steuererklärungen auch mit WISO Steuer und kann dir die Software sehr empfehlen.
Wenn du WISO Steuer mal ausprobieren möchtest, kannst du hier WISO Steuer-Web jetzt kostenlos testen*
Ob und wie du deine Ausgaben für das Studium geltend machen kannst hängt davon ab, ob du in der Erst- oder Zweitausbildung bist. Verdienst du in der Erstausbildung bereits über dem Grundfreibetrag, dann kannst du deine Ausgaben als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr beim Finanzamt melden. Arbeitest du nicht oder verdienst du unter dem Grundfreibetrag, dann kannst du deine Ausgaben leider nicht steuerlich geltend machen. In der Zweitausbildung jedoch, kannst du alle deine Ausgaben unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Arbeitest du nicht oder verdienst unter dem Grundfreibetrag, kannst du deine Ausgaben als Verlustvortrag mit in die folgenden Steuerjahre nehmen, bis du über dem Grundfreibetrag verdienst. Ab dann werden deine Verluste mit deinen gezahlten Steuern verrechnet und die zu viel gezahlten Steuern bekommst du auf dein Konto zurück gezahlt. Du bekommst für einen 3 Jährigen Masterstudiengang im Schnitt 5.160 € zurück gezahlt. Es lohnt sich definitiv für alle Studierenden. Besonders lohnenswert ist es, wenn du eine kostenintensive Ausbildung absolvierst, wie zum Beispiel ein Medizin-, oder Architekturstudium oder wenn du oft auf Exkursionen fährst oder gar im Ausland studierst.
Wenn du schon in deiner Ausbildung bist und noch keine Steuererklärung abgeben hast, ist das überhaupt nicht schlimm. Du kannst deine Steuererklärung noch 4 Jahre rückwirkend einreichen und kannst so alle Kosten aus der Vergangenheit geltend machen. Auch wenn du nicht alle Rechnungen aufgehoben hast, lohnt es sich sämtliche Pauschalen einzusammeln.
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